Berufsunfähigkeit ohne Absicherung gibt es kaum noch Geld

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Eine Berufsunfähigkeit kann jeden zu jeder Zeit treffen und bedeutet, dass ein gelernter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die momentane Gesetzeslage besagt, dass bei einer Berufsunfähigkeit keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn Sie vor dem zweiten Januar 1961 geboren wurden. Für Menschen, die nach diesem Datum geboren wurden, bedeutet das, dass sie keine Ansprüche haben. Zwar ist ein berufsunfähiger Mensch noch in einem anderen Beruf vermittelbar, aber erst einmal ist er bei einer Berufsunfähigkeit arbeitslos. Arbeitslos bedeutet, dass er Arbeitslosengeld bekommt und später Hartz 4. Hartz 4 bedeuet weniger Geld, und ob es je einen neuen Job gibt, weiß niemand.

Absichern

Um einem finanziellen Einbruch vorzubeugen, kann es sehr sinnvoll sein, sich gegen eine Berufsunfähigkeit zu schützen. Zahlreiche Versicherungen bieten hierzu Tarife an, die preislich betrachtet absolut vertretbar sind. Eine sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung tritt im Falle der Berufsunfähigkeit ein und sie erhalten aus einer solchen Versicherung eine kleine Rente. Diese Rente bekommen Sie ein Leben lang und trotzdem könnten sie noch einem Job nachgehen.

Erwerbsminderungsrente

Sollten Sie berufsunfähig werden und keinerlei Arbeit mehr ausüben können, so kann es sein, dass sie eine Erwerbminderungsrente bekommen. Diese Rente unterliegt allerdings strengen Bedingungen und ist in drei Stufen unterteilt.
- Stufe eins: Wenn Sie nicht mehr als drei Stunden am Tag zusammenhängend arbeiten können
- Stufe zwei: Wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden zusammenhängend arbeiten können, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente
- Stufe drei: Wenn Sie mehr als sechs Stunden zusammenhängend arbeiten können, bekommen sie keine Rente.

Im Falle von Stufe zwei ist eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente absolut wichtig, weil eine halbe Erwerbsminderungsrente kaum den Lebensunterhalt decken kann.