Geplante Gesetzesänderung für den Wechsel in die Private Krankenversicherung
Der Versicherungswechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Versicherung soll sich ab 2011 für Angestellte vereinfachen, sodass ein Wechsel reibungslos schnell erfolgen kann. Grundsätzlich jedoch konnte bisher jeder Angestellte in die Private Krankenversicherung wechseln, musste aber ein entsprechendes Gehalt von 4.162,50 € nachweisen und das über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg.
Änderungen für Wechsel zur Privaten Krankenversicherung!
Das soll sich ab dem Jahr 2011 grundlegend ändern. Die jetzige Bundesregierung plant zurzeit die festgesetzte Frist von drei Jahren wieder zu beschränken auf ein Jahr. Das heißt im Klartext, dass die Drei-Jahres-Mindestdauer ganz aufgehoben werden soll. Im Prinzip bedeutet das für den Angestellten, dass ein sofortiger Wechsel in die Private Krankenversicherung sofort möglich ist.
Selbstständige und Freiberufler Regelung!
Bisher mussten alle die ihre Selbstständigkeit nicht mehr ausführen konnten, automatisch wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch in dieser Form hat die drei Jahres Regelung Zugriff. Man plant nunmehr diese Regelung wieder rückgängig zumachen und spricht von einer Verkürzung auf zwölf Monate.
Selbstständige können sich nunmehr Vorteile verschaffen!
Der Vertrag bei der privaten Krankenversicherung lässt sich bis auf weiters auf eine unbestimmte Zeit mit einer Anwartschaft quasi auf Eis legen, aber jedoch jederzeit wieder aktivieren. Die ehemals Versicherten können sich ohne zusätzliche oder einer erneuter Gesundheitsprüfung wieder in der früheren Versicherung zu den damaligen Bedingungen aufnehmen lassen.
Wie viel kostet eine Private Krankenversicherung?
Mit einem Online Rechner im Internet verschafft sich der zu Versichernde einen schnellen Überblick über die Kosten, Leistungen verschiedener Versicherungsgesellschaften. Anhand der Berufsgruppen lässt sich so der jeweilige Tarif übersichtlich für alle Berufszweige direkt und einfach finden.
